Die Mitteilung an Ihre Haftpflichtversicherung!

Nach dem Unfall sollten Sie den Unfall Ihrer Versicherung melden. Gemäß den allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen (AKB) sind Sie verpflichtet, den Unfall Ihrem Versicherer binnen einer Woche anzuzeigen. Tun Sie das nicht, wird der Versicherer von seiner Zahlungsverpflichtung frei. Ihr Versicherer kann dann eine möglicherweise an die Gegenseite gezahlte Entschädigung von Ihnen als Regress zurückverlangen. Füllen Sie … Die Mitteilung an Ihre Haftpflichtversicherung! weiterlesen